Einladungen unter: Veranstaltungen/Termine
nächste Termine, Schriftliche Einladungen folgen:
Besichtigung der Grumbachtalbrücke am 20.06.2022 14:00
Anmeldeunterlagen sind den Mitgliedern per Mail zugestellt.
am 19.07.2022 17:30 werden wir unsere Mitgliederversammlung durchführen.
Die Einladung mit der Tagesordnung wird den Mitgliedern per Mail oder Post fristgerecht zugestellt.
Save the Date 27.08-29.08.2022
Jahresfahrt „Aktivenfahrt“, pandemiebedingt im Inland
Ziel: Düsseldorf und Köln (Medienhafen), 2 ÜF
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Ab 01.01.2021 neue HOAI in Kraft
https://www.baumeister-online.de/aktuell/hoai-2021/
Regelungen zur Erleichterung bei der kommunalen Auftragsvergabe bis 31.12. 2021verlängert
kommunales.saarland.de Informationen Kommunalhaushalte, kommunale Wirt-
schaft Kommunales Vergabewesen
Zu Bewältigung der Corona-Pandemie wurde im April 2020 das Verfahren für die Auftragsvergabe vereinfacht. Dazu wurden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und Direktvergaben zunächst bis zum 31.12.2020 angehoben. Die Geltung dieser erhöhten Wertgrenzen wurde nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Wenn die Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen unmittelbar oder mittelbar zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, ist eine Direktvergabe bei einem Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert von derzeit 214.000 Euro möglich. Durch die schnelle, effiziente und rechtssichere Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, Schutzkleidung und ähnlichen Artikeln können die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt und insbesondere die Einsatzkräfte geschützt werden.
Innenminister Klaus Bouillon: „Wenn es um die Bekämpfung von Corona geht, ist schnelles und effektives Handeln gefragt. Dabei dürfen uns keine bürokratischen Hindernisse im Weg stehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ist es daher ein wichtiger Schritt, die Befristung der Anhebung der Wertgrenzen bis Mitte nächsten Jahres zu verlängern.“
Darüber hinaus wurde für alle anderen kommunalen Vergaben die Auftragsvergabe deutlich erleichtert. Freihändige Vergaben sind bis zu einer Grenze von 150.000 Euro möglich. Bauleistungen dürfen bis zu einem Auftragswert von 1 Million Euro in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Da die Corona-Lage nach wie vor besondere Maßnahmen erfordert, wird beschleunigten Vergabeverfahren auch in der nächsten Zeit eine besondere Bedeutung zukommen. Um sicherzustellen, dass die kommunale Verwaltung handlungsfähig bleibt und dass Beschaffungen zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes schnell und effizient abgewickelt werden können, wurde die Laufzeit für alle erhöhten Wertgrenzen bis zum 30.06.2021 verlängert.
Die Erleichterungen ermöglichen nicht nur schnelle und unbürokratische Auftragsvergaben durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern tragen auch dazu bei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Konjunktur und auf die heimische Wirtschaft zu mildern.
Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2020
Die neuen Schwellenwerte im Bundeshochbau für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die die EU-Kommission Ende Oktober 2019 ankündigte und im Zweijahresturnus zum Beginn eines Jahres aktualisiert, fallen etwas geringer aus als bei der letzten Anpassung zum 1. Januar 2018. Die Werte liegen
• für Bauaufträge bei 5.350.000 Euro (vorher 5.548.000 Euro)
• für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber bei 214.000 Euro (vorher 221.000 Euro)
• für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden bei 139.000 Euro (vorher 144.000 Euro)
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